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Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft

Unterschied BUGA – IGA – IGS

Die A.I.P.H. (Association Internationale  des Producteurs de l'Horticulture)  hat nach Vorgaben des B.I.E. (Bureau International des Expositions), Paris, die Gartenschauen nach Kategorien eingeteilt, welche den folgenden Erläuterungen zugrunde liegen …

BUGA = Bundesgartenschau:

Kategorie B1 = Nationale Ausstellung mit internationaler Beteiligung, die bei der A.I.P.H. registriert werden muss.

Die A.I.P.H. setzt die registrierte BUGA auf den Kalender aller international stattfindenden Ausstellungen und sorgt gleichzeitig für eine entsprechende Entzerrung der Termine. Dadurch wird vermieden, dass zwei gleich bedeutende Ausstellungen in regionaler Nachbarschaft zeitnah oder sogar gleichzeitig miteinander konkurrieren. Eine BUGA findet seit 1951 alle zwei Jahre in einer anderen Stadt Deutschlands statt.

IGA = Internationale Gartenbauausstellung:

Kategorie A1 = Internationale Ausstellung, die vom B.I.E. anerkannt werden muss, mit offiziellen internationalen Beiträgen. Eine IGA findet in jedem 10. Jahr in Deutschland statt. Bis zur IGA 2003 in Rostock waren dies die 3er-Jahre, also 1953, 1963, 1973, 1083, 1993 und 2003.

Danach verfügte das B.I.E., dass in Europa nicht mehr 2 Internationale Gartenbauausstellungen in zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden dürften. Dies war bisher der Fall, da in den Niederlanden, ebenfalls alle 10 Jahre, aber in den 2er-Jahren, die „Floriade" stattfindet.

Aufgrund dieser Regelung verzichtet Deutschland künftig auf die 3er-Jahre als Zeitpunkt für seine IGA's und verlegt diese auf die 7er-Jahre. Somit wird die nächste IGA erst im Jahr 2017 stattfinden.

IGS = Internationale Gartenschau:

Kategorie B1 (Siehe BUGA):

Die Bezeichnung IGS wurde eigens für die Gartenschau in Hamburg 2013 geschaffen, die eigentlich eine Bundesgartenschau (BUGA) sein sollte, da aufgrund der neuen Regelung im Jahr 2013 keine IGA mehr stattfinden darf.

Weil die Freie und Hansestadt Hamburg aber eine lange Tradition der Internationalen Ausstellungen hat (IGA's 1953, 1963 und 1973), wollte man auch für 2013 den internationalen Charakter gewahrt wissen. Deshalb einigten sich die Vertragspartner Hamburg und DBG (Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH) auf die Bezeichnung IGS = Internationale Gartenschau.

Der Hauptunterschied zwischen IGS und IGA

liegt in den internationalen Beteiligungen: Bei der IGS werden mögliche Beteiligungen aus dem Ausland direkt über die IGS GmbH eingeworben.

Eine IGA hingegen wird durch das Bundeswirtschaftsministerium im Auftrag der Bundesregierung beim B.I.E. in Paris angemeldet. Nach der Registrierung der IGA durch das B.I.E. ernennt die Bundesregierung einen Generalkommissar. Dieser vertritt die Bundesregierung in allen die IGA betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Einwerbung von Beiträgen anderer Nationen. Dadurch besteht die Möglichkeit, über das Auswärtige Amt alle ausländischen Regierungen und die deutschen Botschafter im Ausland anzuschreiben und zur Teilnahme an der jeweiligen IGA einzuladen.

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